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   VGH Bayern, 28.12.2012 - 22 CE 12.2327   

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https://dejure.org/2012,42881
VGH Bayern, 28.12.2012 - 22 CE 12.2327 (https://dejure.org/2012,42881)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2012 - 22 CE 12.2327 (https://dejure.org/2012,42881)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2012 - 22 CE 12.2327 (https://dejure.org/2012,42881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Untersagung der Fortführung des Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Fortführung eines Friseur-Filialbetriebs ohne Eintragung in die Handwerksrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Fortführung eines Friseur-Filialbetriebs ohne Eintragung in die Handwerksrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2012 - 22 CE 12.2327
    Die Rechtsvoraussetzung der Eintragung in die Handwerksrolle dient namentlich bei gefahrgeneigten Handwerken, zu denen das Friseurhandwerk gehört (BVerwG, U. v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 - GewArch 2012, 35 ff., RdNr. 32), dem Schutz der öffentlichen Sicherheit (Nds.OVG, B. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 - GewArch 2005, 381/383).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2005 - 8 ME 52/05

    Arbeit; Ausübungsberechtigung; Befähigungsnachweis; Berufsfreiheit; Bestimmtheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2012 - 22 CE 12.2327
    Die Rechtsvoraussetzung der Eintragung in die Handwerksrolle dient namentlich bei gefahrgeneigten Handwerken, zu denen das Friseurhandwerk gehört (BVerwG, U. v. 31.8.2011 - 8 C 8/10 - GewArch 2012, 35 ff., RdNr. 32), dem Schutz der öffentlichen Sicherheit (Nds.OVG, B. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 - GewArch 2005, 381/383).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2011 - 8 ME 105/11

    Anforderungen an das Merkmal "Betriebsleiter" i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HwO

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2012 - 22 CE 12.2327
    Nur ausnahmsweise kann in Fällen einer kurzfristig behebbaren, lediglich formellen Rechtswidrigkeit, etwa wenn der Gewerbetreibende zwar noch nicht eingetragen ist, aber die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle bereits zweifelsfrei erfüllt, etwas anderes gelten (Nds.OVG, B. v. 29.9.2011 - 8 ME 105/11 - GewArch 2012, 167).
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